… fragte ich mich bei folgendem Statement aus der Wiener Zeitung:
Slogan ist aber nicht gleich Slogan. “Das wichtigste Erfordernis bei einer Wortmarke, mit der man einen Slogan registrieren könnte, ist die Unterscheidungskraft”, erklärt Michael Horak, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schönherr.
Ist aber wohl offenbar ein Namensvetter mit demselben Tätigkeitsbereich.
Wer würde auch aus der schönen Landeshauptstadt Niedersachsens in nach Wien gehen ;-)