Rot hat für Werkzeugkoffer zu wenig Kennzeichnungskraft
Immer wieder versuchen Unternehmen, Farben als Marken für Dienstleistungen oder Waren zu Werbezwecken schützen zu lassen. Da es aber nur wenige für das Publikum unterscheidbare Farben gibt, bewirken solche Eintragungen eine rasche Erschöpfung dieser Farben für andere. Um diese “Monopolisierung” zu verhindern, nimmt die österreichische und europäische Rechtsprechung für Farbmarken ein starkes “Freihaltebedürfnis” des Geschäftsverkehrs an. Nur wenn ein großer Teil der angesprochenen Verkehrskreise in der Farbe einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen erblickt, somit eine sehr hohe Verkehrsgeltung besteht, kann die Farbe als Zeichen geschützt werden.
Im Rahmen dieser Grenzen wurde bereits in einigen Fällen der Schutz einer Farbe bejaht, etwa das Blau-Weiß für Aral-Tankstellen und das für juristische Fachwerke bekannte Manz-Rot.
Quelle: derStandard.at