Streitwert 300.000 EUR: studiVZ vs. TuniVZ

Abgemahnt wurde auch die Tuning-Plattform “TuniVZ”. Gegen den Betreiber wurde vom Landgericht Köln mit Beschluss vom 25. Juli 2008 (Az. 33 O 215/08) eine einstweilige Verfügung erlassen, die es diesem vorläufig verbietet, den Namen TuniVZ sowie die dazugehörigen Domains zu nutzen.

Quelle: eRecht24

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