Abgemahnt wurde auch die Tuning-Plattform “TuniVZ”. Gegen den Betreiber wurde vom Landgericht Köln mit Beschluss vom 25. Juli 2008 (Az. 33 O 215/08) eine einstweilige Verfügung erlassen, die es diesem vorläufig verbietet, den Namen TuniVZ sowie die dazugehörigen Domains zu nutzen.
Quelle: eRecht24