Insgesamt 26 Domains konnte der US-Konzern Google Inc. vor dem Schiedsgericht der World Intellectual property Organization WIPO erstreiten.
Die Domain wiesen alle die gleiche Struktur auf und setzten sich aus dem Wort “googler” und einem vorangestellten allgemeinsprachlichen Begriff zusammen. (z.B. businessgoogler.com, newsgoogler.com oder sportsgoogler.com)
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain auf Basis der Verwechslungsfähigkeit mit der Bekannten Marke Google an.
(Fall Nr.: D2008-0994)
Google Inc. v. Jeltes Consulting / N. Tea Pty Ltd.