Zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Eventmarken in Deutschland

Im Rahmen der IP|Expertennotizen auf IP|Notiz beschäftigt sich Carola Rienth mit dem Thema Eventmarken.

In Anbetracht der Fußballeuropameisterschaft, die am 29.06.2008 mit dem leider etwas enttäuschenden Finale für die deutsche Nationalmannschaft in Wien endete, flammte die Diskussion um das brisante Thema der Eventmarke erneut auf. Genauer gesagt, ob die Eventmarke kennzeichenrechtlichen Schutz in Deutschland beanspruchen kann und damit verknüpft, inwieweit dies auf die diesjährige Fußballeuropameisterschaft als weltweit drittgrößtes Sportereignis übertragbar ist.

Der Artikel möchte zuerst einen kurzen Überblick über die bisheriger Rechtsprechung verschaffen (A), um dann die Grundlagen der Eventmarke zu durchleuchten (B). Darauf aufbauend soll herausgearbeitet werden, welche Probleme bei der Schutzbegründung der Eventmarke, aber auch bei der Darlegung einer Verletzung bestehen (C). Schlussendlich soll noch kurz auf die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf das österreichische Markenrecht eingegangen werden (D).

Quelle: IP|Notiz

One thought on “Zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Eventmarken in Deutschland”

  1. Das sichern von Markenrechten – auch für Events – halte ich persönlich für eine sinnvolle Sache. Da immer wieder Trittbrettfahrer an einer guten Idee schnelles Geld verdienen wollen.

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