VZ – weitere Abmahnungen

Die deutsche Studentencommunity StudiVZ geht weiter gegen Internetplattformen mit “VZ” im Namen vor. Nach einer Abmahnung durch die Holtzbrinck-Tochter will sich die frisch gestartete Anleger-Plattform boersevz.de die Nutzung des Kürzels nun gerichtlich bestätigen lassen. Er habe eine negative Feststellungsklage beim Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht, teilte der Initiator des Angebots, Ralf Müller, am heutigen Montag mit. “Scheinbar geht StudiVZ Ltd. mit einer aus den immer gleichen Textbausteinen zusammengesetzten Muster-Abmahnung gegen jeden vor, der die Buchstaben ‘VZ’ für seine Internetdomain verwendet”, ohne dabei “Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles” zu berücksichtigen.

Quelle: heise.de

Zur Pressemitteilung von BÖRSEVZ.

Ebenfalls abgemahnt wurden offenbar die Betreiber der Angebote “Schulfreundevz“ und „Insidervz“.

Am 28. Juli 2008 meldete sich Hans-Jürgen Förtsch spätabends in einem Kommentar zu Wort, wo er von einer Abmahnung berichtet, die ihm zugestellt wurde. Beanstandet wurden von StudiVZ die beiden Markenanmeldungen SchulfreundeVZ (Reg.-Nr. DE 30 2008 020 546.6) und InsiderVZ (Reg.-Nr. DE 30 2008 007 245.8) sowie zahlreiche Domainregistrationen in verschiedenen Variationen (u.a. schulfreundevz.de, schulfreunde-vz.de, insidervz.com).

Quelle: pixelfolk.net

Mehr zum Thema VZ Marken und Abmahnung.

2 thoughts on “VZ – weitere Abmahnungen”

  1. Hallo zusammen,

    ich kann diese Werbung via Gerichtsverfahren langsam nicht mehr haben. Ist doch Sonnenklar, dass BVZ gerade damit die Werbetrommel rührt. Ich hab mich bei vielen dieser Aktien- und Börsenportale angemeldet und einer der Vorreiter in der Beziehung war sharewise.com. Die wurden mittlerweile von x-Seiten kopiert und sind trotzdem immernoch am innovativsten und transparentesten. Ich würde mich jedenfalls erstmal in den Seiten umsehen, bevor ich überall meine Daten hinterlasse und mich 10mal anmelden muss.

    viele Grüße
    M. Merle

  2. Die Welt wird immer verrückter. Hätte eBay in seiner Karriere andere Auktionsplattformen wegen Ähnlichkeiten und Verwechslungsgefahren abgemahnt, wären sie mit Sicherrheit nicht so erfolgreich und beliebt wie heute. Ein echter Marktführer überzeugt mit Leistung und hat sowas gar nicht nötig. Es kann und darf einfach nicht sein, dass irgendein Monopolist eine bestimmte Farbe, ein Buchstaben oder – wie neuerdings: zwei Buchstaben – für sich beansprucht. Mich wundert jedoch immer wieder, wie naiv und gutgläubig entscheidende Richter solchen Möchtegerneignern Recht geben. Rechtsstaat Deutschland! AUFWACHEN!

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *