BPatG: perfect. ./. Perfector

29 W (pat) 44/06

L e i t s a t z :

perfect. ./. Perfector

Wurde der Widerspruch im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt durch dennicht vertretungsberechtigten Anwalt des in der Insolvenz befindlichen und daher nicht verfügungsbefugten Markeninhabers eingelegt, so können beide Mängel durch die entsprechende
Genehmigung des Insolvenzverwalters geheilt werden.

Quelle: Bundespatentgericht

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *