Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 26. Juni 2008 einem Importeur eines chinesischen SUV- Fahrzeugs untersagt, im geschäftlichen Verkehr in Deutschland Fahrzeuge mit einem bestimmten Aussehen anzubieten.
Die Kammer stellte fest, dass das Aussehen des chinesischen Geländewagens Shuanghuan CEO, eine Kopie des X5 von BMW darstelle. Die Richter begründeten Ihre Ansicht mit marken- und geschmacksmusterrechtlichen Ansprüchen des bayerischen Autoherstellers. Zudem stellte die Kammer die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz fest, und verurteilte die Beklagten zur Auskunftserteilung.
Quelle: openPR