Auch ein Bordell genießt namensrechtlichen Schutz. Das berichtet die Fachzeitschrift «OLG-Report» unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.
Demnach ist auch ein solches Etablissement ein Unternehmen, das sich gegen die unerlaubte Nutzung seines Namens durch einen Konkurrenten rechtlich wehren kann (Beschluss vom 10.01.2008; Az. 6 W 885/07).
Quelle: Berliner Zeitung