Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Widersprüche gegen die Schutzerstreckung einer international registrierten Marke mit der Benennung der Europäischen Union, nicht aber Deutschlands, direkt beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante einzureichen sind.
Widersprüche, die fälschlicherweise beim Deutschen Patent- und Markenamt eingehen, werden an den Widersprechenden bzw. seinen Vertreter zurückgesandt. Im ungünstigsten Fall – wenn der Widerspruchsantrag erst am letzten möglichen Tag gestellt wird – kann dies zur Fristversäumung führen, da das rechtzeitige Eingehen des Widerspruchs beim HABM nicht mehr gewährleistet ist.
Ist die Widerspruchsgebühr bereits an das DPMA gezahlt, wird sie zurücküberwiesen unter Einbehaltung einer Gebühr von 10 Euro (Gebühr 301 500: Erstattung von Beträgen, die ohne Rechtsgrund eingezahlt wurden).
Quelle: DPMA