München. Patente werden in Europa künftig deutlich günstiger, da die Übersetzungskosten sinken. Am 1. Mai 2008 tritt das sogenannte Londoner Übereinkommen in Kraft, mit dem die beteiligten Staaten weitgehend darauf verzichten, dass Patente, die vom Europäischen Patentamt erteilt wurden, in ihre jeweilige Landessprache übersetzt werden müssen.
Die Übersetzungspflicht entfällt für europäische Patente, deren Hinweis auf die Erteilung ab dem 1. Mai 2008 im europäischen Patentblatt veröffentlicht wird. Für Altpatente – also für solche Patente, deren Erteilungshinweis bis zum 30. April 2008 veröffentlicht wurde – bleibt die Übersetzungspflicht bestehen.
Die Umsetzung des Londoner Übereinkommens in nationales Recht wurde vom Bundestag Anfang April 2008 beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Juni verkündet. Die Übersetzungspflicht wird dann rückwirkend zum 1. Mai 2008 entfallen.
Quelle: Pressemitteilung des DPMA