Google ist im Verfahren um die Marke GMail auch vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt gescheitert (AZ.: R 252/2007-2).
Die Kammer wies Googles Beschwerde gegen die Entscheidung des Harmonisierungsamtes zurück. Nächste Instanz wäre dann das Europäische Gericht erster Instanz.
Zur Entscheidung der Beschwerdekammer.
via: Class46