Im Rechtsstreit um die Rechte an der Marke „Eisbär Flocke“ hat die Stadt Nürnberg am heutigen Freitag, 7. März 2008, einen klaren Erfolg verbuchen können. In einem Urteil hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Position der Stadt voll bestätigt. Das Gericht bestätigte im Wesentlichen die im Verfahren über den Widerspruch der Firma Fair Field GmbH gegen die von der Stadt Nürnberg erwirkte Einstweilige Verfügung. Wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte habe die Firma durch ihre Markenanmeldung die Stadt bei der Vermarktung von Flocke „gezielt“ behindern und „absahnen“ wollen. Aus Sicht der Stadt haben nach diesem Urteil etwaige andere Trittbrettfahrer überhaupt keine Grundlage mehr. Wer nicht freiwillig mögliche Absichten begrabe, werde nur noch Kosten haben.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Nürnberg
Via: Class 46