Flocke – Nürnberg doch mit der besten Priorität?

Die Nachrichtenagentur ddp berichtet, dass die Stadt Nürnberg im Markenrennen um das Kennzeichen Flocke offenbar doch die Nase vorn hat.

Laut Markenregister ist Nürnberg offiziell Inhaberin der Marken- und Namensrechte für das Eisbärenbaby Flocke. Bereits am 10. Januar hatte eine Wendelsteiner Patentanwältin im Namen der Stadt beim Deutschen Patent- und Markenamt Markenschutz für den Namen «Flocke» beantragt, den an diesem Tag ein Tierpfleger zum ersten Mal verwendet hatte.

Von den bisher 16 im Januar beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichten Markenanmeldungen weist tatsächlich die Wortmarkenanmeldung “Flocke” (AZ: 302008001676.0) mit dem Anmeldedatum 10.01.2008 die beste Priorität auf. Beansprucht wird der Markenschutz in den Klassen 09, 16, 21, 25 und 28.

Die Anmeldung wurde von einer Nürnberger Patent- und Rechtsanwaltskanzlei eingereicht. Als Anmelderin wird derzeit aber ausweislich der Datenbank des DPMA nicht die Stadt Nürnberg, sondern eine Rechtsanwältin aus der vertretenden Kanzlei benannt. Ein Sachverhalt, der sich mittels Übertragung des Markenrechtes vergleichsweise einfach ändern ließe.
Ebenso wie die Aussage des verlinkten Artikels zur Markenanmelderin sind auch andere Details zur markenregisterliche Situation mit Vorsicht zu genießen.

4 thoughts on “Flocke – Nürnberg doch mit der besten Priorität?”

  1. Ich sag mal so: WENN diese Anmeldung vom 10.01. im Auftrag der Stadt Nürnberg eingereicht wurde, dann haben sie Glück gehabt und sind der Anmeldung der Margarete Steiff GmbH, die unter dem 11.01. beim HABM in Alicante eingereicht wurde, zuvorgekommen.

    Andererseits war bisher übereinstimmend davon die Rede, dass Nürnberg “Flocke” und “Eisbär Flocke” angemeldet hat, daher begegne ich der oben zitierten Meldung mit gewissem Misstrauen.

    Aber immerhin – es bleibt spannend! :)

  2. hi, ich habe mal ne Frage:
    mein hund, der mitte 2004 geboren wurde und mit 6-wochen zu uns kam wurde \\\”Flocke\\\” genannt.
    Das kann nachgewiesen werden.
    Ist dann das Patent auf den Namen den der Eisbär hat überhaupt rechtens?
    Kann ich vor Gericht finanzielle Abgaben an mich beantragen?
    Immerhin verdient die Person, die das Patent angemeldet hat, wegen des Bären und des Namen doch einiges.

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