Österreich: Oberster Gerichtshof zur Domainlöschung

17 Ob 13/07x

Leitsätze von RA Boecker:

1. Kann die Nutzung einer Domain nach materiellem Recht nicht zur Gänze untersagt werden, so besteht im Regelfall kein Löschungsanspruch.

2. Der OGH verneint mit zutreffender Argumentation auch die Herleitung eines Löschungsanspruches aus § 52 MSchG (ggf. in analoger Anwendung), weil die typische Gefahr der Wiederholung fehle.

3. Der OGH gibt damit seine Rechtsprechung zu dem von ihm zuerkannten Löschungsanspruch gegen Domains wegen der in der Literatur geäußerten Kritik auf.

Quelle: Rechtsanwalt Boecker

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