Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt informiert über Änderungen beim Recherchebericht für die Anmeldung von Gemeinschaftsmarken.
Die nationalen Recherchenberichte, deren Zweck darin besteht, zu prüfen, ob Gemeinschaftsmarkenanmeldungen ähnlich oder identisch zu bereits in den einzelnen EU Mitgliedstaaten eingetragenen Marken sind, werden ab dem 10. März 2008 optional.
Von diesem Tag an werden Recherchenberichte nur noch dann erstellt, wenn der Anmelder sie zum Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung beantragt hat. Die Recherchen werden in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten – derzeit 17 – erstellt, und es fällt hierfür eine besondere Gebühr an. Gemeinschaftsrecherchenberichte und Warnschreiben werden wie bisher weiterhin erstellt.
Die Gebühr für die nationalen Recherchenberichte wird derzeit überprüft. Weitere Information en hierzu werden auf der Internetseite des HABM vor Inkrafttreten des neuen Systems bereitgestellt.
Quelle: HABM