Die Inter-Ikea Systems BV. mit Sitz in den Niederlanden hat vor der dritten Kammer des Europäischen Gerichts erster Instanz eine Niederlage erlitten (AZ.: T?112/06).
Das Gericht erkannte keine Verwechslungsgefahr zwischen der prioritären Marke
und der Marke
Die Kammer stützte damit die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM.
Quelle: Curia.eu