Urteil im Namensstreit um Mannesmann

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007 – Az. I-20 U 69/07

Der für Streitigkeiten aus dem Namens- und Kennzeichenrecht zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, welche der Tochtergesellschaften des früheren Mannesmann-Konzerns nach dessen Auflösung berechtigt ist, den Namen “Mannesmann” als Unternehmenskennzeichen zu führen.

Quelle: MIR Medien Internet und Recht

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *