OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007 – Az. I-20 U 69/07
Der für Streitigkeiten aus dem Namens- und Kennzeichenrecht zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, welche der Tochtergesellschaften des früheren Mannesmann-Konzerns nach dessen Auflösung berechtigt ist, den Namen “Mannesmann” als Unternehmenskennzeichen zu führen.
Quelle: MIR Medien Internet und Recht