Einspruch kann ein Kölner Rechtsanwalt zukünftig guten Gewissens einlegen, nachdem er die gleichnamige Wort-/Bildmarke (Registernummer: 304 23 306) übernommen hat.
Die Marke genießt mit Priorität vom 27.04.2004 Schutz in den Nizzaklassen 16, 41 und 42.
Beansprucht werden folgende Waren und Dienstleistungen:
16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Bücher, Handbücher, Magazine (Zeitschriften), Zeitschriften
41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Herausgabe von Zeitschriften und Büchern in elktronischer Form, auch im Internet; Veröffentlichung von Büchern; Herausgabe von Verlags- und Druckereierzeugnissen in elektronischer Form, auch im Internet
42: wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software
Quelle: DPMA
Kollege Höcker zieht ja momentan mit seinem Programm “Einspruch – Die Große Rechstirrtümer-Show” durch die Republik: http://www.ralfhoecker.de/ Da stand die Übernahme der Marke durch Ralf ja fast zu erwarten…
Viele Grüße aus Köln
Dominik