Aus einem Schreiben des Deutschen Patent- und Markenamtes:
“Die Dienstleistungen einer Hexe sind unzulässig, weil es Hexen nach Erkenntnissen der Markenstelle nicht gibt.”
markenrechtliches Sammelsurium
Aus einem Schreiben des Deutschen Patent- und Markenamtes:
“Die Dienstleistungen einer Hexe sind unzulässig, weil es Hexen nach Erkenntnissen der Markenstelle nicht gibt.”
Sehr lustig! Herzlichen Dank fuers Posten