Die Mitgliedschaft zu der Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle wurde am 1. Januar 2008 operativ.
Der Beitritt zu dem Haager Verfahren ermöglicht es Unternehmen, Geschmacksmusterschutz mit einer einzigen Anmeldung nicht nur innerhalb der EU durch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, sondern auch in den Vertragsstaaten der Genfer Akte zu erhalten. Das Verfahren zielt darauf ab, die Verfahren zu vereinfachen, die Kosten für den internationalen Schutz zu verringern und die Verwaltung zu erleichtern.
Quelle: HABM