Nach einer jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt die Benutzung einer Geschäftsbezeichnung, die mit einer älteren Marke identisch ist, nicht unbedingt eine Rechtsverletzung dar. Dies gilt auch dann, wenn es dabei um den Vertrieb von Waren geht, für die der Markenschutz besteht. Es müsse festgestellt werden, ob die Funktion der Marke durch eine solche Benutzung beeinträchtigt werde.
Quelle: business-on.de