Neue Richtlinien des HABM für das Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren sowie für internationale Marken – Beschluss des Präsidenten
Das HABM hat durch einen Beschluss seines Präsidenten eine Reihe von Richtlinien für das Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren sowie für internationale Marken angenommen. Der Beschluss tritt am 30. November 2007 in Kraft und wird in dem Amtsblatt des HABM veröffentlicht.
BESCHLUSS Nr. EX-07-6 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES
Quelle: HABM