BPatG: WEB VIP / VIP

32 W (pat) 272/03

Leitsatz:

WEB VIP / VIP

Ein auf eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung gestützter Widerspruch bleibt zulässig, wenn die Gemeinschaftsmarkenanmeldung rechtskräftig zurückgewiesen und anschließend wirk-sam in eine deutsche Markenanmeldung umgewandelt wird (Abweichung von BPatG Mitt. 2005, 277 – TAXI MOTO).

Quelle: Bundespatentgericht

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