Soll nur der Faktor 0,8 angesetzt werden oder die typische gedeckelte Mittelgebühr von 1,3 oder können gar höhere Gebühren von beispielsweise 2,0 anfallen? In einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamburg (Az.: 3 U 254/06) finden sich nun einige Ausführungen, die für die Praxis der Gebührenfindung in Abmahnfällen, aber auch darüber hinaus, künftig von Bedeutung sein werden.
Quelle: Markenbusiness