Ein US-Bezirksgericht in Virginia hat GlaxoSmithKline eine einstweilige Verfügung gewährt, wonach das US-Patentamt bestehende Möglichkeiten zur beliebigen Überarbeitung von eigentlich bereits zurückgewiesenen Anträgen auf gewerbliche Schutzrechte zunächst aufrecht erhalten muss.
Quelle: Heise