Leitsatz:
dCP deutsche CityPost
Bei – unterstellter – normaler Kennzeichnungskraft des Wortes „Post“ besteht zwischen den Marken „dCP deutsche CityPost“ und „Post“ bzw. „Deutsche Post“ keine Verwechslungsgefahr.
Quelle: Bundespatentgericht
markenrechtliches Sammelsurium
Leitsatz:
dCP deutsche CityPost
Bei – unterstellter – normaler Kennzeichnungskraft des Wortes „Post“ besteht zwischen den Marken „dCP deutsche CityPost“ und „Post“ bzw. „Deutsche Post“ keine Verwechslungsgefahr.
Quelle: Bundespatentgericht