Das neue Aktenzeichenformat wird ab 1. Januar 2008 auch auf Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen angewendet.
Für diese Schutzrechte werden folgende Nummern vergeben:
Nr Schutzrecht
30 Markenanmeldung
40 GeschmacksmusteranmeldungDie Nummern 31 – 39 und 41 – 49 sind noch frei.