Die blauen und roten Lindor-Kugeln von Lindt & Sprüngli erhalten keinen Markenschutz. Dies weil die Kugelform und die Farbtöne blau und rot zum Gemeingebrauch gehören. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.
(Urteil 4A–129/2007 vom 18. Juli 2007)
Quelle: NZZ Online