Ein kleiner Fußballverein veranstaltete ein Sommerfest und gab dem Fest gutgläubig den Namen “Summer-splash”. Weil der Name markenrechtlich geschützt ist, drohen dem Verein bis zu 15.000 Euro Strafe.
Quelle: OÖNachrichten
Wobei die 15.000 Euro natürlich keine Strafe sind, sondern das Kostenrisiko des Vereins bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beziffern.