Mitteilung Nr. 5/07 des Präsidenten des Amtes vom 12. September 2007über Änderungen bei der Praxis in Widerspruchsverfahren
Um das Widerspruchsverfahren zu straffen, hat das Amt eine Reihe von Änderungen sowohl bei der Zulässigkeitsprüfung als auch bei dem kontradiktorischen Teil des Verfahrens beschlossen. Die Hauptziele bestehen in der Vereinfachung der Zulässigkeitsprüfung, der klaren Regelung der Kostenverteilung bei der Zurücknahme eines Widerspruchs oder einer GM-Anmeldung sowie in der Reduzierung des bürokratischen Aufwands in Zusammenhang mit Anträgen auf wiederholte Verlängerung der Aussetzung.
Quelle: HABM