Das Europäische Gericht erster Instanz hatte sich Verfahren um die Gemeinschaftsmarkenanmeldung “Grana Biraghi” (AZ T-291/03) mit der Abgrenzung von Gattungs- und Ursprungsbezeichnung zu befassen.
Die Beschwerdekammer habe die Bezeichnung „Grana“ zu Unrecht als Gattungsbezeichnung angesehen. Sie habe die Kriterien, die für die Unterscheidung zwischen Ursprungs- und Gattungsbezeichnung gelten, nicht richtig geprüft. Weil es sich um eine Ursprungsbezeichnung handele, könne „Grana Birgahi“ keine eigene Marke sein.
Quelle: Markenbusiness