Der Bundesgerichtshof (Az.: I ZB 48/05) hatte als höchstes deutsches Zivilgericht entschieden, dass der Regelstreitwert bei Markenverletzungen bei 50.000,- EUR liegt.
[…] Die Nürnberger Richter wollen künftig genauer zwischen den einzlenen Verfahren entscheiden und den Streitwert auf jeweils eigene Füße stellen. Danach sind für die Bestimmung des Streitwerts künftig Markenlöschungsverfahren und Markenverletzungsverfahren zu unterscheiden, bis zu konkreten Äußerungen anderer OLG´s oder des BGH zu dem Thema jedenfalls bei einem gerichtlichen Markenverfahren im Justizbezirk Nürnberg.
Quelle: Markenbusiness