stimme.de berichtet über den markenrechtlichen Streit um die Bezeichnung Möbeldoktor.
Der Advokat knallte Peter Botsch eine schriftliche Abmahnung auf den Werktisch. Der Grund: Bis November 2006 hatte sich Peter Botsch „Möbeldoktor“ genannt und war im Internet mit der Seite „moebeldoktor-botsch.de“ vertreten.
Quelle: stimme.de
30558440
Nizzaklassen: 20, 37, 40, 42
Quelle: DPMA
Hallo Herr Botsch,
Gratulation zu Ihrer Zähigkeit und zum juristischen Erfolg. Dem Mannheimer Möbeldoktor, den Sie auch zitiert haben, war so viel Glück nicht beschieden. Er wurde ebenfalls vor dem Langericht (Mannheim) auf Unterlassung verklagt. Obwohl der Fall eigentlich ganz klar ist, d.h. dass der Name Möbeldoktor allein nicht schützbar ist (s.a. Aktenvermerk beim DPMA), hat das Landgericht auf einen Vergleich gedrängt und damit blieb der Mannheimer Kollege auf seinen eigenen RA- und Gerichtskosten sitzen !
Der Mannheimer darf sich aber weiterhin Möbeldoktor nennen.
Fazit : Auf hoher See und vor Gericht ist man nur in Gottes Hand.