BPatG: Mirabeau

29 W (pat) 106/06

Leitsatz:

Mirabeau

1. Personennamen sind für Versandkataloge weder Autorenbezeichnung noch Inhaltsangabe.

2 Der Name eines französischen Revolutionärs und Schriftstellers, der über die historische Bedeutung und das literarische Werk hinaus keine Assoziationen auslöst, eignet sich nicht für eine Verwendung zu Werbezwecken.

Quelle: Bundespatentgericht

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