Leitsatz:
Mirabeau
1. Personennamen sind für Versandkataloge weder Autorenbezeichnung noch Inhaltsangabe.
2 Der Name eines französischen Revolutionärs und Schriftstellers, der über die historische Bedeutung und das literarische Werk hinaus keine Assoziationen auslöst, eignet sich nicht für eine Verwendung zu Werbezwecken.
Quelle: Bundespatentgericht