Schlaubetal.de

Über die gerichtlichen Bemühungen des Amtes Schlaubetal die Domain Schlaubetal.de zu erlangen berichtet Markenbusiness.

Über 2 Instanzen hat er erfolglos versucht, die Domain für sein Amt zu ertstreiten. Geographische Bezeichnung denken die Markenjuristen und lesen dann die Entscheidung des OLG Brandenburg, Az. 6 U 123/06 , mit einigem erstaunen.

Die Brandenburger Richter haben entschieden, das die Domain, unter der zur Zeit Informationen über die Urlaubsregion Schlaubetal angeboten werden, nicht an das gleichnamige Amt oder die Gemeinde Schlaubetal übertragen werden muss.

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