BPatG: Max Mustermann

Egal ob Anwalt, Fußballspieler, Doktorand. Max Musterman ist präsent und hat überall seine Hände im Spiel. Doch jetzt ist es amtlich und gerichtlich bestätigt: Max Mustermann ist nicht irgendwer. Max Mustermann, der es auf immerhin 265.000 Treffer bei einer Googlesuche bringt und der damit der bekannteste imaginäre Deutsche sein dürfte, sei eine „allgemein gültige Namensangabe“. Das hat das Bundespatentgericht (BPatG) in einem kürzlich veröffentlichten Beschwerdeverfahren (Az: 33 W (pat) 28/06 ) festgestellt.

Quelle: Markenbusiness

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