Der Bonner IVG Immobilien AG ist es vorerst gelungen, für den Buchstaben „I“ in zahlreichen Dienstleistungklassen ein Schutzrecht als Marke durchzusetzen. Nachdem das europäischen Markenamtes dieses Ansinnen noch abgelehnt hatte, entschied jetzt das Europäische Gericht 1. Instanz (Az: T-441/05 ), dass die Buchstabenmarke in das europäische Markenregister einzutragen sei.
Quelle: Markenbusiness