EuG: Budweiser vs. Budweiser

Erfolg für die Anheuser-Busch im Streit um die Marke Budweiser.

Urteil des Gerichts erster Instanz in den verbundenen Rechtssachen T-53/04 bis T-56/04, T-58/04 und T-59/04, den verbundenen Rechtssachen T-57/04 und T-71/04 und in den verbundenen Rechtssachen T-60/04 bis T-64/04

Budejovický Budvar, národní podnik / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)

Anheuser-Busch, Inc. / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)

DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN VON BUDEJOVICKÝ BUDVAR IN VERFAHREN AB, IN DENEN SIE ANHEUSER-BUSCH IN BEZUG AUF DIE EINTRAGUNG VON „BUDWEISER“ UND „BUD“ ALS GEMEINSCHAFTSWORTMARKEN GEGENÜBERSTAND
Budejovický Budvar hat nicht nachgewiesen, dass die nach dem Lissabonner Abkommen1 registrierten Ursprungsbezeichnungen „Budweiser“ und „Bud“, mit Wirkung u. a. in Frankreich, sie dazu berechtigen, Widerspruch gegen die von Anheuser-Busch für andere Waren als Bier eingereichten Gemeinschaftsmarkenanmeldungen zu erheben.

Quelle: Pressemitteilung des Gerichtes erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *