Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im nationalen Prüfungsverfahren für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen.
Mit Wirkung vom 31. März 2006 ist die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 durch die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 (ABl. EU Nr. L 93 vom 31. 03. 2006 S. 12; BlPMZ 2006, 203) abgelöst worden. Die neue Verordnung (EG) Nr. 510/2006 bringt für das nationale Prüfungsverfahren bei Anträgen auf gemeinschaftsweiten Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen erhebliche Änderungen mit sich. Die zugehörige Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 (ABl. EU Nr. 369 vom 23. 12. 2006 S.1; BlPMZ 2007, 142) ist am 30. Dezember 2006 in Kraft getreten und hat die beiden Verordnungen (EWG) Nr. 2037/93 und (EG) Nr.383/2004 abgelöst. Beide Verordnungen gelten in jedem Mitgliedstaat unmittelbar.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass nunmehr die Möglichkeit eines – nach der Veröffentlichung des Schutzantrags einzuleitenden – vorgeschalteten nationalen Einspruchsverfahrens eröffnet wird. Außerdem sind nunmehr sowohl die positive Entscheidung des DPMA als der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats als auch die zugrundeliegende Fassung der Spezifikation zu veröffentlichen (vgl. Artikel 5 Abs. 5, Unterabsätze 1, 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006).