BPatG: 1800 ANTIGUO / SIERRA ANTIGUO

26 W (pat) 51/04

Leitsatz:

1800 ANTIGUO / SIERRA ANTIGUO
1. Einem kennzeichnungsschwachen Zeichenbestandteil kommt innerhalb einer älteren mehrgliedrigen Marke keine selbständig kennzeichnende Stellung zu, auch wenn er blickfangartig herausgestellt ist.

2. „1800 ANTIGUO“ ist nicht verwechselbar mit „SIERRA ANTIGUO“.

Quelle: Bundespatentgericht

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