116 Landgerichte wären nur wenige Klicks entfernt
Die Vorteile eines solchen Registers liegen auf der Hand. Mit wenigen Arbeitsschritten können die Schutzschriften in dem Register eingestellt werden und wären für alle zuständigen Gerichte abrufbar. Da im Zweifel alle zuständigen Gerichte mit einer Schutzschrift versorgt werden müssen, kann es zu einem beträchtlichen Arbeitsanfall kommen, wenn Schriftsätze samt Anlagen an die 116 Landgerichte verschickt werden müssen.
[…] Verbindlich ist die Nutzung des Registers derzeit nicht. Nahziel für den Betreiber, die Europäische EDV-Akademie des Rechts (EEAR), ist eine gesetzliche Regelung. Darin müsste sichergestellt werden, dass die zuständigen Richter bei einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung das Register in einem zusätzlichen Arbeitsschritt vor einer Entscheidung konsultieren.
Quelle: Markenbusiness
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