Bundesverwaltungsgericht entscheidet über „Qualitätswein b.A.“

Qualitätswein oder Tischwein? Anlässlich eines Streits um die Qualitätskennzeichnung eines “Spätburgunder Rotwein” aus Rheinland-Pfalz, Jahrgangs 2003, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG ) seine bisherige Rechtsprechung für die Kennzeichnung von Weinen geändert. Das geht aus einer Mitteilung der Leipziger Richter hervor.

Quelle: Markenbusiness

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