Qualitätswein oder Tischwein? Anlässlich eines Streits um die Qualitätskennzeichnung eines “Spätburgunder Rotwein” aus Rheinland-Pfalz, Jahrgangs 2003, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG ) seine bisherige Rechtsprechung für die Kennzeichnung von Weinen geändert. Das geht aus einer Mitteilung der Leipziger Richter hervor.
Quelle: Markenbusiness