In einem erbitterten Kampf um die Markenrechte an dem Begriff „Kinder“ haben die beiden Süßwarengiganten Ferrero und Haribo eine weitere Runde eingeläutet. „Kinder Kram“ will Haribo ein Produkt nennen, Ferrero fordert immer noch Unterlassung. „Kinderzeit“ soll ein Milchdessert heißen, auch dagegen prozessiert Ferrero. Erneut wird deshalb der Bundesgerichtshof (BGH) zum Thema „Kinder“ entscheiden.
Quelle: Markenbusiness
Ich frage mich, ob ein allgemeingültiger Begriff wie “Kinder” überhaupt schutzfähig ist. Bekanntlich wurde die Marke “Fussballweltmeisterschaft” trotz des “ss” wegen Allgemeingültigkeit gekippt.
Na dann hoffen wir mal, daß der KINDERgarten hier um die Ecke nicht auch bald eine Klage von Ferrero am Hals hat… ;-)