Dem Thema geschäftliche Bezeichnungen widmet sich Markenbusiness.
Die Geheimnisse „geschäftlicher Bezeichnungen“
Von Unternehmenskennzeichen, besonderen Geschäftsbezeichnungen und GeschäftsabzeichenNach einem weitverbreiteten Irrglauben müssen Begriffe in ein Markenregister eingetragen werden, um geschützt zu sein. Ein wichtiger Bereich des Kennzeichenrechts wird dabei völlig ausgeblendet, denn auch „geschäftliche Bezeichnungen“ sind vom Markengesetz erfasst (§§ 5, 15).