Schräge Abmahnung

Über einen besonderen markenrechtlichen Anspruch berichtet Gulli.com unter dem Titel “Confixx-Abmahnwelle fällt aus”.

Da der Webmaster eine leere Domain mit dem Standardtext “Hier entstehen die Internet-Seiten des Confixx Benutzers web1 auf…” besaß, würde er gegen das Markenrecht verstoßen.

Was angesichts der default-Benamung, für die der Confixx-User nun kaum etwas kann, etwas fragwürdig scheint.

One thought on “Schräge Abmahnung”

  1. JFTR, die DE-Marken:

    30054557 = Wort-/Bildmarke “web1” eingetragen für “Softwareentwicklung, Werbung und Vermittlung von Verkäufen und deren Abrechnung in Computernetzwerken und/oder anderen Vertriebskanälen sowie Erbringung von technischer und EDV-technischer Beratung.” Anmeldetag: 21.07.2000

    und

    30054556 = Wortmarke “WebOne” eingetragen für “Softwareentwicklung, Werbung und Vermittlung von Verkäufen und deren Abrechnung in Computernetzwerken und/oder anderen Vertriebskanälen sowie Erbringung von technischer und EDV-technischer Beratung.”

    Grüße
    Dominik

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