Googles Versuch, sich in der Schweiz die alleinigen Markenrechte für seinen E-Mail-Dienst Gmail zu sichern, ist vorerst gescheitert. Das Züricher Handelsgericht wies in erster Instanz die Klage des Konzerns gegen den deutschen Risikokapitalgeber Daniel Giersch ab.
[…] Sowohl der Suchdienstanbieter als auch Giersch hatten 2005 die Schweizer Namensrechte erhalten. Obwohl Giersch den Antrag einige Monate vor Google gestellt hatte, dürfen beide Parteien nach Schweizer Recht den Namen Gmail nutzen.
Quelle: ZDNet