Tippfehlerdomain „bundesliag.de“ verletzt Kennzeichenrecht „Bundesliga“
Das Landgericht Hamburg (Az: 315 O 279/06) hatte am 31.08.2006 über die Frage zu entscheiden, ob auf einen entsprechenden Antrag der Klägerin – die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH – der Beklagte die Nutzung der Domain „bundesliag.de“ unterlassen und in die
Löschung einwilligen muss.
Quelle: Titelschutzanzeiger