BPatG: DATE 24

26 W (pat) 360/03

Leitsatz:

DATE 24

Einzelne, konkret in einem „insbesondere“-Zusatz aufgeführte Domains stellen keine bei-spielhafte Aufzählung zur Erläuterung der im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aufgeführten Dienstleistung „Auswahl und Gestaltung sowie Bereitstellung, Vermittlung und Ver-waltung von Internet-Adressen bzw. Namensraum im Internet“ dar. Die Domains können daher nicht in das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Marke eingetragen werden.

Quelle: Bundespatentgericht

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