Ehemalige DDR-Symbole sind markenfähig

Unter dem Aktenzeichen 27 W (pat) 231/05 befasste sich der 27. Senat des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde des Markeninhabers gegen den Beschluss der Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts die nachfolgend dargestellt Wort-/Bildmarke nach Löschungsantrag zu löschen.
Bei der Marke handelt es sich um das Logo der ehemaligen DDR Jugendorganisation „Junge Pioniere“.

Registernummer: 304 17 082

Das Bundespatentgericht hob den Beschluss des DPMA auf und wies den Löschungsantrag zurück.

Leitsätze zur Entscheidung formuliert RA Tobias Bier von der Kanzlei Kähler Kollegen Hamburg, der den Markeninhaber
und Beschwerdeführer vertrat im Titelschutzanzeiger Nr. 802

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